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Bei “ Sozialwohnungen “ handelt es sich um Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln finanziert wurden. Diese Wohnungen unterliegen einer Mietpreisbindung und werden zu einem günstigeren Mietpreis angeboten als Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt. Sie können daher nur an Mieter, die im Besitz eines Wohnberechtigungsscheines sind, vermietet werden. Dieser Wohnberechtigungsschein ist abhängig vom Jahreseinkommen des Miet- interessenten. Er kann beim Wohnungsamt der jeweiligen Stadt beantragt werden.
Unser derzeitiges Angebot an Sozialwohnungen :
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